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   FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17   

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FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17 (https://dejure.org/2023,1017)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.01.2023 - 2 K 2118/17 (https://dejure.org/2023,1017)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Januar 2023 - 2 K 2118/17 (https://dejure.org/2023,1017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 62 Abs 2 EStG 2009, § 2 Abs 1 FreizügG/EU, § 1 Abs 1 FreizügG/EU, § 3 Abs 2 FreizügG/EU
    Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils eines Unionsbürgerkindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 2
    Anspruch auf Kindergeld einer Mutter aus Russland mit Aufenthaltsgestattung nur im Zeitraum der Freizügigkeitsberechtigung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zum Kindergeldanspruch eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines Unionsbürgerkindes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Ein unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV hergeleitetes Aufenthaltsrecht für Verwandte eines Unionsbürgers vermittelt nicht nur ein Recht auf Einreise, Aufenthalt und Wohnsitznahme, sondern ein Freizügigkeitsrecht im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27/19, NVwZ 2021, 164 Rn. 14).

    Dieser aus Art. 21 Abs. 1 AEUV hergeleiteten Freizügigkeitsberechtigung ist durch Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 FreizügG/EU Rechnung zu tragen, wobei die Aufenthaltskarte lediglich deklaratorisch das Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts feststellt (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27/19, NVwZ 2021, 164 Rn. 14).

    Das Unionsbürgerkind, von dem der Drittstaatsangehörige sein Recht ableitet, muss im Aufnahmemitgliedstaat aus eigenem Recht freizügigkeitsberechtigt sein (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27/19, NVwZ 2021, 164 Rn. 27).

    Anders als bei dem aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleiteten Freizügigkeitsrecht, bei dem es sich um ein vollwertiges und eigenständiges Recht, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten handelt, vermittelt ein aus Art. 20 AEUV resultierendes Aufenthaltsrecht, das nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" besteht und gegenüber dem Recht aus Art. 21 AEUV nachrangig ist, dem Drittstaatsangehörigen kein Freizügigkeitsrecht i.S.d. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27/19, NVwZ 2021, 164 Rn. 24; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 08.01.2021 - 2 B 235/20 Rn. 27).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Zwar kann der Umstand, dass ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger zum Bezug von Sozialhilfeleistungen berechtigt ist, einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass er nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (EuGH, Urteil vom 19.09.2013, C-140/12, Rs. Brey - Rn. 63).

    Insbesondere dem 10. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38/EG ist jedoch zu entnehmen, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG genannte Voraussetzung vor allem verhindern soll, dass die hierin genannten Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (EuGH, Urteil vom 19.09.2013, C-140/12, Rs. Brey - Rn. 54).

    Zudem ist zu berücksichtigen, welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde (EuGH, Urteil vom 19.09.2013, C-140/12, Rs. Brey - Rn. 64; BVerwG, Urteil vom 16.07.2015 - 1 C 22/14, NVwZ-RR 2015, 910 Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH spricht grundsätzlich nicht dagegen, die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit - wie dem Kindergeld nach dem EStG - an wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger bzw. deren Familienangehörige von dem Erfordernis abhängig zu machen, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt nach der Richtlinie 2004/38/EG erfüllen, wenn dies für die Verwirklichung eines legitimen Ziels - wie z.B. die Notwendigkeit des Schutzes der Finanzen des Aufnahmemitgliedstaates - geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was für die Erreichung des Ziels erforderlich ist (EuGH, Urteile vom 19.09.2013, C-140/12, Rs. Brey - Rn. 44, vom 11.11.2014, C-333/13, Rs. Dano - Rn. 83; vom 14.06.2016, C-308/14, Kommission/Vereinigtes Königreich - Rn. 68; vom 01.08.2022, C-411/20 - Rn. 62).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht damit drittstaatsangehörigen Elternteilen, die mangels Unterhaltsgewährung in aufsteigender Linie nicht Familienangehörige eines Unionsbürgerkindes im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/38/EG sind, dennoch aus Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht zu, wenn sie tatsächlich für das Kind sorgen und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG verfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013, C-86/12, Rs. Alokpa - Rn. 29; vom 08.11.2012, C-40/11, Rs. Iida - Rn. 68 f.; vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 45).

    Die Voraussetzung der Verfügbarkeit ausreichender Existenzmittel ist dabei dahin auszulegen, dass es genügt, wenn diese Mittel dem Unionsbürgerkind zur Verfügung stehen, auch wenn sie letztlich vom drittstaatsangehörigen Elternteil stammen (EuGH, Urteile vom 10.10.2013, C-86/12, Rs. Alokpa - Rn. 27; vom 16.07.2015, C-218/14, Rs. Singh u. a. - Rn. 76; vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 28 und 30).

    Ein vom Status eines Unionsbürgers abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV setzt allerdings voraus, dass ein von einem Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt dieses Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urteile vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 25 ff.; vom 08.03.2011, C-34/09, Rs. Zambrano - Rn. 41 ff.; vom 13.09.2016, C-165/14, Rs. Rendón Martin - Rn. 51 ff.; vom 10.05.2017, C-133/15 Rs. Chavez-Vilchez - Rn. 70 ff.; vom 08.05.2018, C-82/16 Rs. K.A. - Rn. 64 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16/17, BVerwGE 162, 349 Rn. 34; vom 30.07.2013 - 1 C 9/12, BVerwGE 147, 261 Rn. 31 ff.).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht damit drittstaatsangehörigen Elternteilen, die mangels Unterhaltsgewährung in aufsteigender Linie nicht Familienangehörige eines Unionsbürgerkindes im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/38/EG sind, dennoch aus Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht zu, wenn sie tatsächlich für das Kind sorgen und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG verfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013, C-86/12, Rs. Alokpa - Rn. 29; vom 08.11.2012, C-40/11, Rs. Iida - Rn. 68 f.; vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 45).

    Die Voraussetzung der Verfügbarkeit ausreichender Existenzmittel ist dabei dahin auszulegen, dass es genügt, wenn diese Mittel dem Unionsbürgerkind zur Verfügung stehen, auch wenn sie letztlich vom drittstaatsangehörigen Elternteil stammen (EuGH, Urteile vom 10.10.2013, C-86/12, Rs. Alokpa - Rn. 27; vom 16.07.2015, C-218/14, Rs. Singh u. a. - Rn. 76; vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 28 und 30).

    Die Referenzperson muss insbesondere die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG in eigener Person erfüllen (vgl. EuGH-Urteil vom 10.10.2013 - C-86/12, Rs. Alokpa - Rn. 29).

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Auf die Frage der Lebensunterhaltssicherung komme es in diesem Zusammenhang nicht an (EuGH, Urteile vom 08.03.2011, C 34/09, Rs. Ruiz Zambrano; vom 10.05.2017, C-133/15, Rs. Chavez-Vilchez).

    Der EuGH hat in besonders gelagerten Fallkonstellationen anerkannt, dass drittstaatsangehörige Verwandte eines Unionsbürgers, die zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat herleiten können, dennoch auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts erreichen können (EuGH, Urteile vom 12.03.2014, C-456/12, Rs. O. und B. - Rn. 44 ff., vom 10.05.2017, C-133/15, Rs. Chavez-Vilchez u.a. - Rn. 54; vom 27.06.2018, C-230/17, Rs. Altiner u. Ravn - Rn. 27 m.w.N.).

    Ein vom Status eines Unionsbürgers abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV setzt allerdings voraus, dass ein von einem Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt dieses Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urteile vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 25 ff.; vom 08.03.2011, C-34/09, Rs. Zambrano - Rn. 41 ff.; vom 13.09.2016, C-165/14, Rs. Rendón Martin - Rn. 51 ff.; vom 10.05.2017, C-133/15 Rs. Chavez-Vilchez - Rn. 70 ff.; vom 08.05.2018, C-82/16 Rs. K.A. - Rn. 64 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16/17, BVerwGE 162, 349 Rn. 34; vom 30.07.2013 - 1 C 9/12, BVerwGE 147, 261 Rn. 31 ff.).

  • BFH, 15.03.2017 - III R 32/15

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15 entschieden, dass von einer Freizügigkeit so lange auszugehen sei, bis das Ausländeramt das Nichtbestehen oder den Verlust der Freizügigkeit festgestellt habe.

    Der Bundesfinanzhof habe in seinem Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15 entschieden, dass die Feststellung einer fehlenden Freizügigkeitsberechtigung allein der Ausländerbehörde obliege.

    a) Zwar hat der Bundesfinanzhof hinsichtlich des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers entschieden, dass dieser erst nach einer allein den Ausländerbehörden bzw. den Verwaltungsgerichten obliegenden Feststellung des Nichtbestehens oder Verlusts des Freizügigkeitsrechts i.S.v. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU der Ausnahmeregelung des § 62 Abs. 2 EStG unterfällt (BFH-Urteil vom 15.03.2017 III R 32/15 , BFHE 258, 16, BStBl II 2017, 963; BFH-Beschluss vom 27.04.2015 III B 127/14, BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Ein vom Status eines Unionsbürgers abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV setzt allerdings voraus, dass ein von einem Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt dieses Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urteile vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 25 ff.; vom 08.03.2011, C-34/09, Rs. Zambrano - Rn. 41 ff.; vom 13.09.2016, C-165/14, Rs. Rendón Martin - Rn. 51 ff.; vom 10.05.2017, C-133/15 Rs. Chavez-Vilchez - Rn. 70 ff.; vom 08.05.2018, C-82/16 Rs. K.A. - Rn. 64 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16/17, BVerwGE 162, 349 Rn. 34; vom 30.07.2013 - 1 C 9/12, BVerwGE 147, 261 Rn. 31 ff.).

    Die Ausstellung einer Aufenthaltskarte i.S.v. § 5 FreizügG/EU kommt nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16/17, BVerwGE 162, 349 Rn. 36).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Ein vom Status eines Unionsbürgers abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV setzt allerdings voraus, dass ein von einem Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt dieses Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urteile vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 25 ff.; vom 08.03.2011, C-34/09, Rs. Zambrano - Rn. 41 ff.; vom 13.09.2016, C-165/14, Rs. Rendón Martin - Rn. 51 ff.; vom 10.05.2017, C-133/15 Rs. Chavez-Vilchez - Rn. 70 ff.; vom 08.05.2018, C-82/16 Rs. K.A. - Rn. 64 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16/17, BVerwGE 162, 349 Rn. 34; vom 30.07.2013 - 1 C 9/12, BVerwGE 147, 261 Rn. 31 ff.).

    In dieser Fallkonstellation besteht ein Aufenthaltsrecht aber nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" (EuGH, Urteile vom 15.11.2011, C-256/11, Rs. Dereci - Rn. 67; vom 08.11.2012, C-40/11, Rs. Iida - Rn. 71; vom 08.05.2018, C-82/16, Rs. K.A. - Rn. 51).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht damit drittstaatsangehörigen Elternteilen, die mangels Unterhaltsgewährung in aufsteigender Linie nicht Familienangehörige eines Unionsbürgerkindes im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/38/EG sind, dennoch aus Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38/EG ein Aufenthaltsrecht zu, wenn sie tatsächlich für das Kind sorgen und dieses über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG verfügt (vgl. EuGH, Urteile vom 10.10.2013, C-86/12, Rs. Alokpa - Rn. 29; vom 08.11.2012, C-40/11, Rs. Iida - Rn. 68 f.; vom 19.10.2004, C-200/02, Rs. Zhu und Chen - Rn. 45).

    In dieser Fallkonstellation besteht ein Aufenthaltsrecht aber nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" (EuGH, Urteile vom 15.11.2011, C-256/11, Rs. Dereci - Rn. 67; vom 08.11.2012, C-40/11, Rs. Iida - Rn. 71; vom 08.05.2018, C-82/16, Rs. K.A. - Rn. 51).

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
    Der EuGH hat in besonders gelagerten Fallkonstellationen anerkannt, dass drittstaatsangehörige Verwandte eines Unionsbürgers, die zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat herleiten können, dennoch auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts erreichen können (EuGH, Urteile vom 12.03.2014, C-456/12, Rs. O. und B. - Rn. 44 ff., vom 10.05.2017, C-133/15, Rs. Chavez-Vilchez u.a. - Rn. 54; vom 27.06.2018, C-230/17, Rs. Altiner u. Ravn - Rn. 27 m.w.N.).

    In Fällen, in denen drittstaatsangehörigen Verwandten eines Unionsbürgers zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein Recht auf Aufenthalt zusteht, sie aber dennoch auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 1 AEUV ein solches Aufenthaltsrecht herleiten können, darf dies in den Voraussetzungen für die Gewährung nicht strenger sein als das Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2004/38/EG, die darauf anzuwenden ist (vgl. EuGH, Urteile vom 12.03.2014, C-456/12, Rs. O. und B. - Rn. 50 und 61; vom 14.11.2017, C-165/16, Rs. Lounes - Rn. 45 und 61).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger;

  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20

    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

  • EuGH, 01.08.2022 - C-411/20

    Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist,

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

  • BFH, 02.02.2022 - III R 7/20

    Kindergeld bei fiktiv unbeschränkter Einkommensteuerpflicht eines Elternteils

  • EuGH, 27.06.2018 - C-230/17

    Altiner und Ravn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 10 ZB 19.155

    Verlust des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger wegen unzureichender

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

  • BFH, 27.04.2015 - III B 127/14

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 18 B 665/15

    Geltung der gesetzlichen Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger

  • FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21

    Kindergeldanspruch einer portugiesischen Staatsangehörigen

    Zudem ist zu prüfen, welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 C-140/12 Rs. Brey, EU:C:2013:565 Rn. 64; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015, 1 C 22/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report - NVwZ-RR - 2015, 910 Rn. 21; siehe auch Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Januar 2023, 2 K 2118/17, juris, Rn. 48; Oberverwaltungsgericht - OVG - Lüneburg, Beschluss vom 03. März 2022, 13 ME 507/21, Informationsbrief Ausländerrecht - InfAuslR - 2022, 222).
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